In den vergangenen Jahren haben sich die Struktur und die Inhalte des Medizinstudium stark gewandelt: Betonung von Schlüsselkompetenzen, Verzahnung von präklinischem und klinischem Abschnitt, neue Unterrichts- und Prüfungsformate, eine neue Prüfungsordnung u.v.m.
Im "Masterplan Medizinstudium 2020" streben Bund und Länder weitere Änderungen wie z.B. eine stärkere Fokussierung auf die Arzt-Patienten-Kommunikation und die Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens an. Auch die Zulassung zum Studium soll stärker auf Anforderungen an die ärztliche Tätigkeit, soziale und kommunikative Kompetenzen und die Motivation für das Medizinstudium ausgerichtet werden.
Im Dezember 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das bisherige Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) neu gestaltet werden müsse. Die Studienplatzvergabe der Hochschulen soll sich weniger an der Abiturnote sondern vielmehr an der Eignung der Bewerber*innen für das entsprechende Studienfach und die spätere Berufstätigkeit orientieren. Zudem müssen die Abiturnoten zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden. Die Wartezeit sei kein geeignetes Auswahlkriterium, da sie nicht in Zusammenhang zur Studieneignung stünde und längere Zeiten (> 8 Semester) sogar kontraproduktiv seien.
Des Weiteren müssen die in der Studierendenauswahl eingesetzten Testverfahren strukturiert und standardisiert durchgeführt werden. Diese Vorgaben wurden von den Bundesländern im „Staatsvertrag über die Hochschulzulassung“ umgesetzt, der die Studierendenauswahl ab dem Jahr 2020 regelt und zudem eine Qualitätssicherung der Auswahlkriterien vorgibt.
Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2018 den Studierendenauswahl-Verbund stav. Er hat das Ziel, bestehende Auswahlverfahren und -instrumente zu evaluieren und die Neugestaltung der Studierendenauswahl wissenschaftlich zu begleiten.
Einen Überblick über die Forschungsschwerpunkte des stav finden Sie hier.